Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einleitung
Die AGB sind Bestandteil des zwischen der Fahrschule Daniele Di Flumeri (nachfolgend Fahrschule) und dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin (nachfolgend Fahrschüler), oder dem Kursteilnehmer bzw. die Kursteilnehmerin (nachfolgend Kursteilnehmer) abgeschlossenen Ausbildungs-Vertrags in Form einer Ausbildungskontrolle oder Verkehrskundekurses.
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Der Fahrschüler wird über allfällige Änderungen der AGB durch Zustellung der angepassten AGB informiert. Werden die geänderten AGB von einem Fahrschüler nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich abgelehnt, so gelten die neuen AGB als genehmigt.ionen und Abonnemente
Bei Widersprüchen zwischen dem Ausbildungs-Vertrag und den AGB geht die im Ausbildungs-Vertrag enthaltene Vereinbarung vor.
Ausbildung
Das Ziel der Fahrausbildung ist die Erlangung des schweizerischen Führerausweises für die Kategorie B (Auto) oder Kategorie E (Anhänger) gemäss den aktuellen schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische wie auch praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler eine einwandfreie, qualitativ hochstehende Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen der schweizerischen Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung VZV) entsprechen. Der ausbildende Fahrlehrer verfügt über den eidgenössischen Fachausweis und ist im Strassenverkehrsamt als Fahrlehrer angemeldet. Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür speziell ausgerüsteten und geprüften Fahrschulfahrzeug erteilt.
Die Fahrschule kann dem Fahrschüler die Erlangung des Führerausweises der Kategorie B oder E nicht garantieren. Die vertraglich vereinbarten Entschädigungen sind auch dann geschuldet, wenn ein Fahrschüler die für die Erlangung des Führerausweises benötigten Prüfungen nicht besteht.
Die Fahrschule verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Diese bieten bei privaten Lernfahrten keine Deckung.
Lektionen
Der Fahrschüler erscheint am vereinbarten Treffpunkt pünktlich und fahrfähig.
Es gilt ein Atem- oder Blutalkoholwert von 0,0 Promille.
Schriftliche oder mündliche Anmeldungen zu theoretischen sowie praktischen Lektionen sind verbindlich. Allfällige Abmeldungen von vereinbarten Lektionen, haben 48 Stunden vor Beginn der Lektion zu erfolgen.
Erscheint ein Fahrschüler nicht zu einer vereinbarten Lektion oder erfolgt eine nicht fristgerechte Abmeldung, so ist die Fahrschule berechtigt, dem Fahrschüler die Lektion in Rechnung zu stellen.
Aus Gründen des Verkehrs (Stau) kann es auf Seiten der Fahrschule zu Verspätungen kommen. Wann immer möglich erfolgt eine telefonische Information.
Bei einer kurzfristigen Absage aus medizinischen Gründen erfolgt keine Verrechnung der Lektion, sofern der Fahrschüler den Krankheitsgrund innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach abgesagter Lektion unaufgefordert durch ein ärztliches Zeugnis nachweist.
Ausbildungs-Vertrag (Ausbildungskarte)
Der Ausbildungs-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet nach bestandener, praktischer Führerprüfung automatisch.
Die Fahrschule ist berechtigt, den Ausbildungs-Vertrag jederzeit schriftlich oder mündlich zu kündigen, sofern eine Fortführung der Ausbildung für die Fahrschule unzumutbar ist:
- Drogen- oder Alkoholmissbrauch
- Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz
- Aggressives Verhalten
- Dauernde Unpünktlichkeit
- Unbezahlte Lektionen
Im Falle einer Kündigung des Ausbildungs-Vertrags werden die noch offenen und nicht in Anspruch genommenen Abonnementslektionen zurückerstattet. Die bezogenen Lektionen aus dem Abonnement werden hingegen zum Preis einer normalen Lektion verrechnet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Fahrschüler die Ausbildung von sich aus abbricht.
Promotionen und Abonnemente
Von der Fahrschule durchgeführte Promotionen und herausgegebene Gutscheine sind nur bis zum angegebenen Ablaufdatum gültig. Sie sind weder kumulier-, umtausch- noch auf andere natürliche Personen übertragbar.
Abonnemente sind personenbezogen.
Verfügt der Fahrschüler nach bestandener Prüfung noch über nicht in Anspruch genommene Abonnements- Lektionen, so werden diese zurückerstattet.
Zahlungsmodalitäten
Die Kosten für Lektionen / Abonnemente / Gebühren / Administration können wie folgt beglichen werden:
- Überweisung auf das Konto bei der ZKB CH92 0070 0110 0070 7520 2
- Bar gegen Quittung
Bei verspätetem Zahlungseingang werden die Lektionen ausgesetzt. Muss eine Mahnung verschickt werden, wird diese mit einer Administrationsgebühr von CHF 20 in Rechnung gestellt und es ist der gesetzliche Verzugszins von 5% geschuldet.
Wird der geschuldete Betrag nach Erhalt der 1. Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Poststempel beglichen, so wird die Betreibung eingeleitet. Der Fahrschüler schuldet überdies Ersatz sämtlicher im Zusammenhang mit der Betreibung und Mahnung entstandenen Kosten. Der Ausbildungs-Vertrag ist mit sofortiger Wirkung aufgekündigt.
Ausbildung
Zu Beginn der Fahrausbildung informiert die Fahrschule den angehenden Fahrschüler über den Inhalt der Ausbildung, die gesetzlichen Anforderungen sowie die administrativen Belange. Diese Beratungsstunde ist unentgeltlich.
Bei jeder Lektion muss der Fahrschüler seinen gültigen Schweizer Lernfahrausweis oder einen gültigen ausländischen Führerausweises vorlegen. Wird der Ausweis dem Fahrlehrer nicht vorgelegt, so darf kein praktischer Fahrunterricht erteilt werden. In diesem Falle gehen die Kosten der ausgefallen Lektion zu Lasten des Fahrschülers.
Eine praktische Fahrlektion dauert 50 Minuten, eine Doppellektion 100 Minuten. Die Lektionen umfassen die Begrüssung, die Terminfindung der nächsten Lektion, die korrekte Einstellung von Sitz und Spiegeln, die Bekanntgabe der Themen, die Ziele, Wissenserarbeitung und Überprüfung, praktisches Fahren, Überprüfung des definierten Ziels sowie eine kurze Schlussbesprechung.
Der Fahrschüler erhält nach jeder Lektion einen Eintrag in seine persönliche Ausbildungskarte und bestätigt mit seiner Unterschrift.
Müssen Fahrstunden auf Grund einer Erkrankung des Fahrlehrers, eines technischen Defekts des Fahrschulfahrzeugs oder eines zuvor entstandenen Unfalls von der Fahrschule abgesagt werden, so stehen dem Fahrschüler keinerlei Schadenersatzansprüche zu. Die Fahrschule bemüht sich bereits gebuchte Lektionen schnellstmöglich zu wiederholen.
Bei berechtigten Zweifeln an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers in Folge von Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Krankheit, Alkohol, Drogen, unzureichender psychischer Verfassung, absichtlich unsachgemässem Umgang mit dem Fahrschulfahrzeug oder absichtlicher Verstösse gegen die Verkehrsregeln, wird die Lektion durch den Fahrlehrer umgehend ausgesetzt. Der Fahrschüler hat keinen Anspruch auf Geldrückerstattung der ausgesetzten Lektion.
Bei Verstössen gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) mit gerichtlichen Folgen, behält sich die Fahrschule eine fristlose Kündigung des Ausbildungs-Vertrags unter Kostenfolge zulasten des Fahrschülers ausdrücklich vor. Der Fahrschüler hat keinen Anspruch auf Geldrückerstattung.
Zulassung zur praktischen Führerprüfung
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt durch die Fahrschule.
Verkehrskundeunterricht
Die Anmeldung zum Verkehrskundeunterricht ist verbindlich. Bei einer Verschiebung oder Absage bis 48 Stunden vor Kursbeginn werden dem Teilnehmer CHF 50 für die Administration verrechnet. Bei einer Abmeldung unter 48 Stunden vor beginn oder nicht erscheinen am Kurs werden die Gesamte Kurskosten verrechnet. Man muss pünktlich am Kursort erscheinen. Wer zu spät oder ohne Lernfahrausweis erscheint, kann am Kurs nicht teilnehmen. Auch in diesem Fall werden die Kurskosten verrechnet. Bei Krankheit muss sich der Teilnehmer sich frühzeitig abmelden und einen Arztzeugnis vorweisen.
Muss der Kurs auf Grund einer Erkrankung des Kursleiters oder eines zuvor entstandenen Unfalls von dem Kursanbieter abgesagt werden, werden die Teilnehmer Gebührenlos auf den nächstmöglichen Kurs umgebucht. Dem Kursteilnehmer stehen keinerlei Schadenersatzansprüche zu.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Zug.
Stand 11/2025